
Versicherung gegen Mietausfall & Mietnomaden
Nicht selten sind bei Immobilien Mieteinnahmen fest einkalkuliert. Doch was passiert, wenn Einnahmen ausbleiben oder durch Vandalismus sogar noch weitere Kosten hinzukommen? So genannte Mietnomaden zahlen die Miete nicht, lassen Wohnungen verkommen und suchen in einer Nacht- und Nebelaktion die nächste Bleibe. Zurück bleibt der Vermieter, der erstmal für den Schaden aufkommen muss. Gerade bei privaten Vermietern, die ihre Altersvorsorge mit der Immobilie sichern wollen, können Mietnomaden oder Mietausfälle die Existenz bedrohen.
Ihre Vorteile sind unsere Leistung:
- Ersatz von Mietausfall inklusive Nebenkosten
- bei Schäden durch mutwillige Beschädigung oder Abhandenkommen durch Mietnomaden
- von Mietnomaden verursachte Schäden durch Verwahrlosung am Gesamtzustand der Immobilie
- Übernahme der Zusatzkosten, z.B. Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Ungezieferbeseitigung
- Übernahme von bis zu 2 Monatsmieten während der Instandsetzungsphase Ihrer Immobilie
Entschädigung für den Mietausfallschaden (optional auch Sachschaden) der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume im Gebäude und Nebengebäude, die ausschließlich zu dieser Wohnung zuzurechnen sind.
Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsschluss Versicherungsschutz; bei bestehenden Mietverhältnissen erst nach sechs Monaten.
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
- Ersatz bei Ausfall von Miet- und laufenden Mietnebenkosten-Zahlungen für 6 oder 12 Monate wählbar (nach Aufbrauchen der Kaution)
- Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens (Versicherungssumme 10.000 bis 50.000 Euro)
- Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
- Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
- Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
- Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben infolge von Verunreinigungen
- Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder durch den Tod des Mieters